Einreisebestimmungen nach Nepal

Reisende, die Nepal besuchen wollen, sollten sich über die aktuelle Lage im Land auf dem Laufenden halten. Der Grund: Nepal liegt in einer politisch sensiblen Region, sodass sich die Sicherheitslage auch kurzfristig ändern kann. Die entsprechenden Infos gibt es auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Besucher aus Deutschland benötigen einen Reisepass, der mindestens noch sechs Monate lang gültig ist sowie ein Visum. Das bekommen sie in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin oder bei den Honorarkonsuln in Stuttgart, München, Frankfurt, Köln und Hamburg. Alternativ können sie ein 30tägiges Visum an der nepalesischen Grenze oder am Flughafen in Kathmandu kaufen. Dieses kostet 40 US-Dollar. Trekkingurlauber benötigen außerdem das TIMS-Permit. Wird über Agenturen gebucht, kosten diese zehn Dollar. Individualtrecker zahlen das Doppelte.

Sicherheit

Nach wie vor ist die Lage in Nepal instabil. Streiks oder Anschläge können nicht ausgeschlossen werden. Urlauber sollten vor Antritt der Reise die aktuelle Lage im Auge behalten und größere Menschenansammlungen vermeiden. Von Ausflügen in den Terai, dem Grenzgebiet zu Indien, wird generell abgeraten. Denn hier agieren nach wie vor bewaffnete Truppen.

Medizin

Die Reisenden sollten bei der Einreise über den kompletten Impfschutz verfügen. Dazu gehören Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung und Keuchhusten. Für die Reise empfehlen sich außerdem Impfungen gegen Hepatitis A und B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis. Da die medizinische Versorgung relativ dünn ist, sollten die Urlauber eine Reiseapotheke mitnehmen. Diese sollte Schmerzmittel, Verband, Pflaster sowie Tabletten gegen Durchfall und zur Desinfektion des Wassers enthalten.

Zoll

Verbindliche Auskünfte über die aktuellen Zollbestimmungen gibt es bei den nepalesischen Auslandsvertretung oder auf der Seite des Finanzministeriums unter www.customs.gov.np.

Generell gilt: Gebrauchsgegenstände dürfen zollfrei eingeführt werden, wenn sie bei der Ausreise auch wieder mitgenommen werden. Souvenirs dürfen bis zu dem Wert ausgeführt werden, der bei der Einreise angegeben wurde.

Strafrecht

Wer seinen Aufenthalt nach dem Ablauf des Visums unerlaubt verlängert, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Diese reichen von zwei bis fünf Dollar pro Tag. Reisende, welche die Strafe nicht bezahlen, müssen mit einer Haftstrafe rechnen.

Drogendelikte werden konsequent verfolgt. Drogensündern drohen lange Haftstrafen.

Wer größere Geldbeträge ausführt, die er bei der Einreise nicht deklariert hat, muss ebenfalls mit einer Geld- oder Haftstrafe rechnen.



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